Kapitalmarkt-Lexikon
Digitale Wertpapiere nach eWpG: WIB-Pflicht und Prozess erklärt.
Das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) ermöglicht die Ausgabe von Wertpapieren ohne physische Urkunden. Für tokenisierte Emissionen gilt die WIB-Pflicht nach WpPG. Broadside erstellt das WIB in 24 Stunden, ab 5.800 € Festpreis.
Grundlagen
Was sind tokenisierte Wertpapiere?
Tokenisierte Wertpapiere sind digital verbriefte Finanzinstrumente, die auf einer elektronischen Infrastruktur registriert werden. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie klassische Wertpapiere — aber keine physische Urkunde.
Das eWpG seit 2021
Das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) ist im Juni 2021 in Kraft getreten. Es schafft erstmals in Deutschland die Rechtsgrundlage für die Ausgabe von Wertpapieren ohne physische Urkunde. Emittenten können Schuldverschreibungen elektronisch ausgeben — als Eintrag in einem zentralen oder dezentralen Register.
Kryptowertpapierregister
Kryptowertpapiere nach eWpG werden in einem Kryptowertpapierregister eingetragen, das auf einer Blockchain oder einer vergleichbaren zentralen oder dezentralen Infrastruktur geführt wird. Die BaFin überwacht die Registerführer. Die rechtliche Wirkung entspricht der einer klassischen Verbriefung — ohne physisches Papier.
Gleiches Recht, neue Form
Kryptowertpapiere sind rechtlich Wertpapiere — kein neues Rechtsinstitut. Damit gelten alle wertpapierrechtlichen Vorschriften: insbesondere die WIB-Pflicht nach WpPG für das öffentliche Angebot ab 100.000 €. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu klassischen Vermögensanlagen wie Nachrangdarlehen, für die das VIB gilt.
Instrumententypen
Elektronische Schuldverschreibungen und Kryptowertpapiere
Das eWpG unterscheidet zwei Formen digitaler Registerführung. Beide unterliegen der WIB-Pflicht, unterscheiden sich aber in der technischen Infrastruktur.
§ 2 eWpG
Zentrales Register
Elektronische Wertpapiere nach § 2 eWpG werden in einem zentralen Wertpapierregister eingetragen — zum Beispiel bei einer Verwahrstelle oder einem zugelassenen Registerführer. Die technische Grundlage ist nicht zwingend eine Blockchain. Diese Form ist der traditionellen Verbriefung am nächsten und ermöglicht die Einbindung bestehender Finanzmarktinfrastruktur.
Eintragung im zentralen Wertpapierregister
Keine Blockchain-Infrastruktur erforderlich
WIB-Pflicht nach WpPG ab 100.000 €
Nahe an klassischer Verbriefung
Geeignet für institutionelle Emittenten
§ 4 eWpG
Dezentrales Register
Elektronische Wertpapiere nach § 4 eWpG können in einem Kryptowertpapierregister auf einer dezentralen Infrastruktur — typischerweise einer öffentlichen oder privaten Blockchain — eingetragen werden. Registerführer unterliegen der Aufsicht der BaFin. Die tokenisierte Form ermöglicht automatisierte Übertragung, programmierbare Konditionen und einen direkten Zugang für neue Investorengruppen.
Eintragung im Kryptowertpapierregister
WIB-Pflicht nach WpPG ab 100.000 €
Automatisierte Übertragbarkeit
Zugang zu tokenisierten Investorengruppen
Vorteile
Was tokenisierte Wertpapiere von klassischen unterscheidet
Tokenisierte Emission ist kein Selbstzweck. Die digitale Form bringt konkrete operative Vorteile gegenüber einer klassischen Papier-Verbriefung.
Keine physischen Urkunden
Klassische Wertpapiere erfordern eine physische Urkunde. Bei tokenisierten Emissionen nach eWpG entfällt die physische Verbriefung vollständig. Das reduziert den administrativen Aufwand und die Hinterlegungskosten erheblich — besonders bei kleineren Emissionsvolumina.
Digitale Übertragbarkeit
Kryptowertpapiere nach eWpG werden in einem Kryptowertpapierregister eingetragen, das auf einer Blockchain oder einer dezentralen Infrastruktur geführt wird. Die BaFin überwacht die Registerführer. Die rechtliche Wirkung entspricht der einer klassischen Verbriefung — ohne physisches Papier.
Neue Investorengruppen
Tokenisierte Wertpapiere ermöglichen den Zugang zu Investoren, die digitale Assets bevorzugen oder über Blockchain-Plattformen investieren. Das erweitert den potenziellen Zeichnerkreis über traditionelle Kapitalmarktteilnehmer hinaus. Für Emittenten bedeutet das eine breitere Investorenbasis für denselben Emissionsaufwand.
Niedrigere Mindestbeträge
Während klassische Anleihen häufig eine Mindeststückelung von 1.000 € oder mehr haben, ermöglicht die Tokenisierung auch kleinere Nominalbeträge. Das macht das Instrument für einen breiteren Anlegerkreis zugänglich und kann die Zeichnungsquote bei Retail-Investoren erhöhen.
Der Weg zur Emission
WIB erstellen, BaFin-Gestattung, Emission starten
Für tokenisierte Emissionen nach eWpG ist der regulatorische Kernprozess identisch mit klassischen Wertpapieremissionen: WIB erstellen, bei der BaFin einreichen, nach Gestattung starten.
01
WIB erstellen — Broadside, 24 Stunden
Der Broadside Generator erstellt das WIB nach WpPG für Ihre tokenisierte Emission in unter 24 Stunden. Ein geführter digitaler Fragebogen erfasst alle relevanten Angaben zu Emittent, Instrument, Volumen und Risiken. Das Ergebnis ist ein vollständiges, BaFin-einreichungsfähiges PDF — zum Festpreis von 5.800 €, Revisionen inklusive.
02
WIB bei der BaFin einreichen
Das fertige WIB wird bei der BaFin elektronisch eingereicht. Die Behörde prüft das Dokument auf Vollständigkeit und Konformität mit den WpPG- und eWpG-Anforderungen. Die reguläre Prüfungszeit beträgt 10 Werktage. Nach Gestattung ist das WIB veröffentlichungspflichtig — es muss für Anleger zugänglich sein, bevor das Angebot beginnt.
03
Emission starten
Mit dem BaFin-gestatteten WIB kann das öffentliche Angebot beginnen. Für die tokenisierte Emission ist zudem eine registerführende Stelle für das Kryptowertpapier zu benennen. Die Platzierung bei Investoren erfolgt über Ihr eigenes Netzwerk oder — optional — über Broadside Acquire auf Provisionsbasis.
Häufige Fragen
Tokenisierte Wertpapiere: Fragen und Antworten
Ein Kryptowertpapier ist ein elektronisches Wertpapier nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG), das in einem Kryptowertpapierregister — typischerweise einer Blockchain — oder einem zentralen Register eingetragen wird. Es hat dieselben Rechte wie ein klassisches Wertpapier, kommt aber ohne physische Urkunde aus. Rechtlich ist es ein Wertpapier und unterliegt deshalb der WIB-Pflicht nach WpPG.
Ein WIB nach WpPG — kein VIB. Das VIB gilt für Vermögensanlagen nach VermAnlG (Nachrangdarlehen, Genussrechte). Kryptowertpapiere nach eWpG sind rechtlich Wertpapiere und unterliegen dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG). Für das öffentliche Angebot ab 100.000 € ist ein Wertpapier-Informationsblatt (WIB) erforderlich, das von der BaFin gestattet werden muss.
Broadside erstellt das WIB für tokenisierte und konventionelle Wertpapieremissionen zum Festpreis von 5.800 €. Revisionen und Support sind inklusive. Kanzleien verlangen für ein WIB typischerweise 10.000 bis 50.000 €, ohne Kostenobergrenze bei Revisionen. Der Broadside Generator liefert das einreichungsfähige Dokument in unter 24 Stunden.
Das WIB gilt für öffentliche Angebote von 100.000 € bis 12 Mio. € EU-weit. Unterhalb von 100.000 € oder bei Angeboten an maximal 149 Personen entfällt die Pflicht. Ab mehr als 12 Mio. € ist ein vollständiger Wertpapierprospekt nach EU-ProspektVO erforderlich, der deutlich aufwändiger und teurer ist.
Ja. Das WIB nach WpPG gilt EU-weit und ermöglicht das öffentliche Angebot in allen EU-Mitgliedstaaten ohne separate nationale Genehmigungen. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum VIB nach VermAnlG, das nur in Deutschland gilt. Für tokenisierte Emissionen, die über nationale Grenzen hinaus platziert werden sollen, ist das WIB deshalb das geeignetere Instrument.
Weiterführende Einträge